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   OLG Schleswig, 26.07.2004 - 2 W 136/04   

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OLG Schleswig, 26.07.2004 - 2 W 136/04 (https://dejure.org/2004,27522)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2004 - 2 W 136/04 (https://dejure.org/2004,27522)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 2 W 136/04 (https://dejure.org/2004,27522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das vorlegende Oberlandesgericht durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Koblenz (OLGR Koblenz 1997, 74) und Schleswig (MDR 2005, 233) und durch den Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 (X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201) gehindert.
  • OLG München, 23.05.2016 - 34 AR 65/16

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Anschluss an eine im laufenden

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Anschluss an eine Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten, die nach Rechtshängigkeit der Streitsache beim örtlich zuständigen Gericht abgeschlossen wird (Anschluss an OLG Schleswig vom 26.7.2004, 2 W 136/04 = MDR 2005, 233; OLG Zweibrücken vom 19.5.2005, 2 AR 28/05 = MDR 2005, 1187).

    Vielmehr bedürfte es zusätzlicher Umstände für die Annahme, dass der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH NJW 2003, 3201/3202; NJW-RR 2002, 1498/1499; OLG Schleswig MDR 2005, 233; OLG Zweibrücken MDR 2005, 1187/1188).

    So wird vertreten, dass ein völliges Übergehen dieser Frage die Bindungswirkung nicht aufhebt (OLG Schleswig MDR 2005, 233/234).

  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 4 AR 9/07

    Vorlage zum BGH: Willkür bei einem Verweisungsbeschluss nach unaufgefordertem

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat aber gehindert durch die Beschlüsse des OLG Koblenz vom 6.1.1997 (4 SmA 19/96; OLGR Koblenz 1997, 74), des BGH vom 10.6.2003 (X ARZ 92/03; NJW 2003, 3201) und des OLG Schleswig vom 26.7.2004 (2 W 136/04; MDR 2005, 233).
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